Gästebeitrag
Wofür Gästebeitrag?
- jedes Frühjahr werden ca. 1000 LKW Ladungen Sand an die Stände gebracht
- Beseitigung von Flut- und Sturmschäden
- Reinigung der Strände
- Bereitstellung / Säuberung der Hundestrände
- 300 Sitzbänke im Strandbereich
- Bereitstellung der Sanitäranlagen
- Ausschilderung von ca. 200 km Radwege
- Instandhaltung von ca. 60 km Reitwege
- Pflege der Grünanlagen
- Modernisierung und Instandhaltung der Kinderspielplätze
- Einsatz von Rettungsschwimmern an den Stränden
- Bereitstellung von Sanitätspersonal in den Sommermonaten
- Instandhaltung und Anschaffung von Booten und Amphie-Rangerfahrzeuge
- Bereitstellung von Rettungsbaken im Wattengebiet
- Investitionen in die Bäderlandschaft Cuxhavens
- kostenlose Flyer und Informationsbroschüren
- kostenlose Nachrichten und Hinweise zu Wasserqualität etc.
- ca. 400 Gästeveranstaltungen im Jahr
- zahlreiche Sportveranstaltungen an den Stränden
- u. v. m.
Einteilung Kurzonen
Kurzone 1:
Döse, Grimmershörn, Duhnen, Sahlenburg
Kurzone 2:
Altenbruch, Berensch-Arensch, Altenwalde, Holte-Spangen, Lüdingworth, Oxstedt, Stickenbüttel, Cuxhaven-Zentrum.
Gästebeitrag
(gültig ab 01.01.2021, je Übernachtung und Person)
Kurzone 1
- Saison A: 3,20 €
- Saison B: 2,20 €
Kurzone 2
- Saison A: 2,00 €
- Saison B: 1,50 €
Hinweise zur Saison
Saison A
- 01.01. – 07.01.
- 11.04. – 24.04.
- 01.05. – 31.10.
- 23.12. – 31.12.
Saison B
Die Übernachtung des Saisonwechsels ist jeweils der endenden Saison zuzurechnen
Vom Gästebeitrag befreit sind:
- Personen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres.
- Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister, Schwiegerkinder von Personen mit Hauptwohnsitz in Cuxhaven, wenn sie ohne Entgelt oder Kostenerstattung in die häusliche Gemeinschaft aufgenommen werden; sollten sie jedoch z. B. den Strand nutzen, ist der reguläre Strandeintritt zu entrichten
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die laut amtlichen Ausweis völlig auf ständige Begleitung angewiesen sind (amtlicher Ausweis mit dem Merkzeichen „B“).Schwerbehinderte, die laut amtlichem Ausweis einen Grad der Behinderung (GdB) von 100 haben.
Nachzulesen in der Gästebeitragssatzung Cuxhavens.